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BGB § 2196 Unmöglichkeit der Vollziehung

BGB § 2196 Unmöglichkeit der Vollziehung

[ Auszug: (1) Wird die Vollziehung einer Auflage infolge eines von dem Beschwerten zu vertretenden Umstands unmöglich, so kann derjenige, welchem der Wegfall des zunäch ... ]